Rückgabebelehrung, Rückgaberecht und Rückgabefolgen
Rückgaberecht:
Kommt der Vertrag zwischen uns als Verkäufer und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, kann der Verbraucher die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Artikel 246 §3 EGBGB.
Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe uns auch durch Rückgabeverlangen in Textform erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung bzw. das Rücknahmeverlangen hat ausschließlich zu erfolgen an:
Benzerath’s Rennbahnladen
Inhaberin: Beate Benzerath
Klausenweg 8
D – 86974 Apfeldorf
Telefax: 08869 / 921280
E-Mail: rennbahn@benzerath.de
Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.
Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) kann Wertersatz verlangt werden, soweit diese nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können. Für die Verschlechterung der Ware müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert der Ware beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
- Ende der Rückgabebelehrung -
Rückgaberecht:
Kommt der Vertrag zwischen uns als Verkäufer und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, kann der Verbraucher die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Artikel 246 §3 EGBGB.
Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe uns auch durch Rückgabeverlangen in Textform erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung bzw. das Rücknahmeverlangen hat ausschließlich zu erfolgen an:
Benzerath’s Rennbahnladen
Inhaberin: Beate Benzerath
Klausenweg 8
D – 86974 Apfeldorf
Telefax: 08869 / 921280
E-Mail: rennbahn@benzerath.de
Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.
Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) kann Wertersatz verlangt werden, soweit diese nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können. Für die Verschlechterung der Ware müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert der Ware beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
- Ende der Rückgabebelehrung -








